Mersch
Aufnahme
Der Antrag
Jede Heimaufnahme setzt die Ausfüllung eines schriftlichen Antrages seitens des Bewerbers voraus.
Es wird dabei zwischen dem sogenannten Antrag und dem präventiven Antrag unterschieden.
Formulare sind an der Rezeption erhältlich.
Unter dem „präventiven Antrag“ versteht man einen Antrag der vom Bewerber eingereicht wird, ohne dass eine dringende Ursache für einen sofortigen Eintritt vorliegt.
Diese „präventiven Anträge“ spielen solange keine Rolle, bis sie vom Bewerber oder Antragsteller selbst oder durch ein verantwortliches Familienmitglied in einen definitiven Antrag umformuliert werden.
Der definitive Antrag erfolgt oft kurzfristig bedingt durch ein akutes Bedürfnis des Antragstellers.
Dieser Antrag wird sofort in die Auswahl- und Entscheidungsprozedur aufgenommen.
Die Auswahl
Unter den 9 Gemeinden, die eine Konvention mit unserem Haus haben, werden die vorhandenen Heimplätze aufgeteilt.
Bedingung für eine Aufnahme ist, dass der Bewerber seit mindestens zwei Jahren in der betreffenden Mitgliedsgemeinde lebt und mindestens 65 Jahre alt ist.
Seit November 2004 können Ihre Eltern, welche nicht in der Gemeinde wohnen, jedoch ein Altenheimzimmer brauchen, ebenfalls in Mersch untergebracht werden, wenn Sie selbst seit mindestens 4 Jahren in einer der 9 Gemeinden wohnen.
Die Entscheidungsprozedur
Die formelle Entscheidung für die Heimaufnahme obliegt den Verantwortlichen der Vereinigung. Sie ist ermächtigt, freie Heimplätze gemäß der vorgesehenen Auswahl- und Entscheidungsprozedur zu besetzen.
Die Konvention
Am 4. März 1998 haben 9 Gemeinden aus der Merscher Umgebung
Bissen
Colmar-Berg
Fischbach
Heffingen
Helperknapp
Larochette
Lintgen
Mersch
Nommern
sowie die Vereinigung ohne Gewinnzweck luxemburgischen Rechts „Homes pour personnes âgées de la Congrégation des Franciscaines de la Miséricorde“ A.s.b.l. in einer gemeinsamen Konvention die Aufnahme künftiger Bewohner des Altenheims Home Saint Joseph in Mersch geregelt. Sie haben darin ausdrücklich klargestellt, dass die älteren Menschen aus den 9 Gemeinden bevorzugt behandelt werden. Prinzipiell können auch Schwerstpflegebedürftige und Personen mit schweren kognitiven Defiziten aufgenommen werden.
Es besteht eine Überwachungskommission welche die Einhaltung der Prozeduren gewährleistet. Sie setzt sich zusammen aus je zwei Vertretern der 9 Gemeinden, dem Direktor des HPPA Saint-Joseph in Mersch sowie dem Generaldirektor der Homes Pour Personnes Agées A.s.b.l.