Redange
Aufnahme
Der Antrag
Jede Heimaufnahme setzt die Ausfüllung eines schriftlichen Antrages seitens des Bewerbers voraus.
Es wird dabei zwischen dem sogenannten Antrag und dem präventiven Antrag unterschieden.
Formulare sind an der Rezeption erhältlich.
Unter dem „präventiven Antrag“ versteht man einen Antrag der vom Bewerber eingereicht wird, ohne dass eine dringende Ursache für einen sofortigen Eintritt vorliegt.
Diese „präventiven Anträge“ spielen solange keine Rolle, bis sie vom Bewerber oder Antragsteller selbst oder durch ein verantwortliches Familienmitglied in einen definitiven Antrag umformuliert werden.
Der definitive Antrag erfolgt oft kurzfristig bedingt durch ein akutes Bedürfnis des Antragstellers.
Dieser Antrag wird sofort in die Auswahl- und Entscheidungsprozedur aufgenommen.
Die Auswahl
Vorraussetzung für die Aufnahme im HPPA Redange ist ein Mindestalter von 65 Jahren.
Außerdem muss der zukünftige Bewohner seit mindestens 2 Jahre in einer der 10 Gemeinden des Kantons Redingen wohnen.
Die Entscheidungsprozedur
Die formelle Entscheidung für die Heimaufnahme obliegt den Verantwortlichen der Vereinigung. Sie ist ermächtigt, freie Heimplätze gemäß der vorgesehenen Auswahl- und Entscheidungsprozedur zu besetzen.
Die Konvention
Am 25. Juni 1996 haben 10 Gemeinden aus dem Redinger Kanton sowie die Vereinigung ohne Gewinnzweck luxemburgischen Rechts „Homes Pour Personnes Agées de la Congrégation des Franciscaines de la Miséricorde“ A.s.b.l. in einer gemeinsamen Konvention die Aufnahme künftiger Bewohner des Altenheims Home Saint François in Redingen geregelt. Sie haben darin ausdrücklich klargestellt, dass die älteren Menschen aus den 10 Gemeinden bevorzugt behandelt werden. Prinzipiell können auch Schwerstpflegebedürftige und Personen mit schweren kognitiven Defiziten aufgenommen werden.
Beckerich
Bettborn
Ell
Grosbous
Rambrouch
Redange
Saeul
Useldange
Wahl
Vichten
Es besteht eine Überwachungskommission welche die Einhaltung der Prozeduren gewährleistet. Sie setzt sich zusammen aus je zwei Vertretern der 10 Gemeinden, dem Direktor des HPPA Saint-François in Redingen sowie dem Generaldirektor der Homes Pour Personnes Agées A.s.b.l.