Hinweisgeber

Im Sinne von Transparenz, Verantwortung und Integrität bietet HPPA allen Mitarbeitenden, Bewohnerinnen und Bewohnern, Angehörigen sowie externen Partnern die Möglichkeit, vertraulich Hinweise auf mögliche Missstände, Regelverstöße zu melden. Unser Ziel ist es, ein sicheres und respektvolles Umfeld für alle zu gewährleisten – frei von Diskriminierung, Machtmissbrauch, Korruption oder sonstigem Fehlverhalten.

Gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz vom 16. Mai 2023 können Hinweisgeber alle Verstöße gegen nationales Recht und/oder unmittelbar anwendbares Recht der Europäischen Union melden. Dazu gehören Handlungen oder Unterlassungen, die rechtswidrig sind oder dem Ziel bzw. Zweck der Vorschriften zuwiderlaufen.

Hinweisgebende können Informationen über tatsächliche oder potenzielle Verstöße sowie über deren Verschleierung weitergeben, die bereits begangen wurden oder mit hoher Wahrscheinlichkeit erfolgen werden – sowohl innerhalb der eigenen Organisation als auch in anderen Organisationen, mit denen sie beruflich in Kontakt stehen oder standen.

Über das untenstehende Formular können Sie Hinweise anonym oder namentlich übermitteln. Alle Meldungen werden vertraulich behandelt und ausschließlich von einer autorisierten internen Stelle geprüft. Auf Wunsch erfolgt die Bearbeitung auch in Zusammenarbeit mit einer externen, unabhängigen Ombudsperson.

Bitte beschreiben Sie Ihr Anliegen so genau wie möglich, damit wir die Angelegenheit sorgfältig prüfen können. 

Wir weisen darauf hin, dass das Hinweisgeberformular nicht für falsche Anschuldigungen verwendet werden darf. Die Meldung wissentlich falscher Informationen ist verboten. Ferner sollte das System nicht für allgemeine Anfragen, Beschwerden oder Notfälle genutzt werden.

Sie können im unten angegebenen Formular auswählen, an welche dazu bestimmte Person bei HPPA Ihre Meldung übermittelt werden soll. 

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